Hauptuntersuchung HU zur Coronazeit

Verkehrsminister Andreas Scheuer hat die Frist für das straffreie Überziehen der Hauptuntersuchung aufgrund der Corona-Krise von zwei auf vier Monate verlängert. Da es sich aber nicht um ein Gesetz, sondern eine Empfehlung handelt, obliegt ihre Umsetzung bei den Bundesländern.

Autofahrer sollten jedoch weiterhin darauf achten, Fahrzeuge nur in verkehrssicherem Zustand zu nutzen.

Die Kfz-Haftpflichtpolice kommt für die Schäden des Unfallgegners auf, bestätigt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auch dann, wenn die Ursache ein Defekt sei, der bei der HU wohl behoben worden wäre. Die Kaskoversicherung, die für Schäden am eigenen Auto zahlt, könnte aber in seltenen Fällen wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen.

Quellen: Internet, ADAC,Auto Zeitung

Was heißt das jedoch genau ?! Jeder Autofahrer sollte wissen, dass die Überwachungsorganisationen weiterhin ihren Betrieb aufrecht erhalten. Auch muss der/die Autofahrer/in wissen, dass die Werkstätten nach der geduldeten Fristüberziehung ausgelastet sein könnten und die notwendigen Reparaturen nicht rechtzeitig anbieten oder fertigstellen könnten. Weiterhin bleibt die erhöhte Überprüfungsgebühr der Organisitionen auch nach zwei Monaten erhalten.

Hier empfiehlt es sich mit der Werkstatt Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, um ggfs einen Zeitplan zu erstellen.

  5. April 2020

Harloff Kfz-Meisterbetrieb
Harry Harloff e.K.
Taborstr.23 10997 Berlin

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